1 Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen von Alexander Rigelnik (im Folgenden kurz AR genannt) im Zusammenhang mit der Software, welche unter dem Produktnamen DIEKassa geleistet werden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2 Leistungsumfang

2.1 Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch AR erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich online oder telefonisch unter der aktuellen Firmentelefonnummer zu den auf der Homepage (www.diekassa.net) veröffentlichten Betriebszeiten. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung in anderer als der beschriebenen Form, so werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt und der Auftraggeber stimmt der gesonderten Verrechnung der Leistungen von AR hiermit zu. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen obliegt AR, welcher berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

2.2 AR verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche Software entsprechend dem nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang zu erfüllen:

Die App wird von AR nach besten Kenntnissen der Technik und der gesetzlichen Rahmenbedingungen programmiert und gewartet. AR ist bestrebt, sämtliche Anpassungen an neue Rahmenbedingungen – welcher Art auch immer – in angemessener Zeit umzusetzen und dem Anwender zur Verfügung zu stellen. Ungeachtet der Bemühung von AR dieser Verpflichtung nachzukommen, kann der Anwender keinerlei Regressansprüche gegen AR geltend machen, sollte DIEKassa unrichtige Aufzeichnungen berechnen und abspeichern. Der Anwender ist stets verpflichtet, die Aufzeichnungen und Berechnungen von DIEKassa auf deren Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen und hat im Falle von Abweichungen von der Norm AR unverzüglich von dem vermuteten Fehler zu unterrichten. AR wird auf diese Berichte ohne Aufschub eingehen und – im Falle der berechtigten Beanstandung – in angemessener Frist eine berichtigte Software dem Anwender zur Verfügung stellen. Der Anwender verzichtet auf Geltendmachung von Ersatz für seine diesbezügliche Mühe gegenüber AR. Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, dem Anwender eine fehlerfreie Software zur Nutzung zu überlassen. Der Anwender ist sich bewusst, dass Einschränkungen oder vollständige Ausfälle der Nutzung der Software, des Servers und der verwendeten Internetseite (Punkt 2.1) zu erwarten sowie Datenverluste möglich sind. AR schuldet dem Anwender keine Funktions – oder Betriebsbereitschaft des SaaS-Dienstes. Die von der App an das Portal übermittelten Daten werden von AR unter Wahrung der Verschwiegenheit gegenüber Dritten in der eigenen EDV-Anlage gespeichert. Diese Speicherung erfolgt entsprechend den Vorgaben der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. AR stellt dem Anwender seine Daten ausschließlich über das Web-Portal und digital zur Verfügung. Für individuell angeforderte Auswertungen seiner Daten hat der Anwender eine gesonderte Service-Gebühr an AR zu entrichten.

2.3 Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenständliche Softwareprogramm ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses von AR reproduzierbar ist. Mängelrügen sind schriftlich an AR zu richten. Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet sämtliche verfügbaren Daten für Testzwecke während der Normalarbeitszeit an AR kostenlos zu übermitteln und AR bei der Fehlerdiagnose zu unterstützen. Erkannte Fehler, die von AR zu vertreten sind, sind von dieser in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen. Von dieser Verpflichtung ist AR befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende Mängel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden. Eine Lösung des Fehlers erfolgt durch einen Software-Update oder durch angemessene Ausweichlösungen.

3 Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen

3.1 Falls nicht explizit in diesem Vertrag anders geregelt, die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen von AR.

3.2 Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist AR berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.

3.3 Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.

3.4 Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen.

3.5 Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern.

3.6 AR wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung von AR von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt, oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden.

3.7 Eine barrierefreie Ausgestaltung entsprechend dem Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“, kann aufgrund der Art der Anwendung nicht bereit gestellt werden.

3.8 Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern.

3.9 Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.

3.10 Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.

3.11 Wiederherstellung von Daten des Anwenders, wenn diese durch Manipulation an der von AR gelieferten App verursacht wurden.

4 Pflichten des Anwenders

4.1 DIEKassa Anwendung wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zur Registrierkassenpflicht programmiert. AR untersagt jegliche Manipulation an der gelieferten Software. Der Anwender hat alle Handlungen zu unterlassen, welche die Netzwerk- oder Systemsicherheit verletzen oder zu verletzen beabsichtigen; dies insbesondere durch Viren oder Trojaner. Dieses Verbot gilt grundsätzlich und für alle Eingriffe und Fehlbedienungen, welche zu einer Veränderung der Grundaufzeichnungen führen könnten. Sollten Grundaufzeichnungen des Anwenders durch eine Behörde in Zweifel gezogen werden, so trifft den Anwender die Verpflichtung der Behörde nachzuweisen, dass an der von AR gelieferten Software keinerlei Veränderung ober Manipulation vorgenommen wurde und dass die von AR gelieferte Software nicht verwendet wurde, um Abgaben zu verkürzen oder einen Versuch zu unternehmen, Abgaben zu verkürzen. Im Übrigen erklärt der Anwender, AR aus jeglichen Forderungen von Behörden schad- und klaglos zu halten.

4.2 Der Anwender hat AR für jeden Fall eines Verstoßes gegen Punkt 4.1 eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Vertragsstrafe von EUR 50.000,00 zu leisten.

5 Preise

5.1 Die genannten Preise verstehen sich ab Erfüllungsort und als monatlicher Betrag, die im Voraus am Monatsanfang zu bezahlen sind. Allfällige Kosten von Programmträgern (z.B. USB-Sticks usw.) sowie Dokumentationen und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten des Programmdownloads sowie des Downloads sämtlicher Updates hat der Anwender zu tragen.

5.2 Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen/Wohnräumen von AR erbracht werden, können jedoch auf Wunsch des Anwenders ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Anwender die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen von AR.

5.3 AR ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben an den Anwender weiter zu geben, also die Preise sämtlicher Dienstleistungen zu erhöhen. Die Erhöhung muss dem Anwender von AR mindestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden der Erhöhung mitgeteilt werden. Ein außerordentliches, sofortiges Kündigungsrecht des Vertrages steht dem Anwender dabei nicht zu. Die Erhöhungen gelten vom Anwender von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.

5.4 In allen Vereinbarungen und Angeboten werden von AR Bruttopreise angeführt.

6 Liefertermine

6.1 AR ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Anwenders während der normalen Arbeitszeit von AR Auskunft zu geben.

6.2 Dem Anwender steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.

6.3 Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.

7 Zahlung

7.1 Die vereinbarten Pauschalkostenbeträge sind vom Anwender für das Kalenderjahr/Teiljahr im Vorhinein zahlbar. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Für Verträge, welche nicht mindestens ein ganzes Jahr dauern, ist AR berechtigt, einen Zuschlag zu verrechnen.

7.2 Die von AR gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.

7.4 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch AR. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt AR, die laufenden Arbeiten (Kassenzugang) einzustellen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Anwender zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im Ausmaß von 12% über dem 3-Monats EURIBOR verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist AR berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

7.5 Der Anwender ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.

8 Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis, welches eine fachgerechte Installation des ordnungsgemäß erworbenen vertragsgegenständlichen Softwareprogrammes voraussetzt, beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages bzw. mit der Bestellung im Webshop und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf des 36. Vertragsmonates. Wenn das vertragsgegenständliche Softwareprogramm nachweislich außer Betrieb gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden. In diesem Fall wird für die nicht konsumierte Leistung der aliquote Teil des Jahrespauschales auf ein vom Auftraggeber bekanntzugebendes österreichisches Bankkonto überwiesen.

9 Leistungsstörungen

9.1 AR verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Lieferung der App und zum Betrieb des Web-Portals diekassa.net. Darüber hinaus stellt AR eine Betriebsanleitung für die gelieferte Software sowie für das Web-Portal zur Verfügung, welche auch Laien bei exaktem Studium und genauer Befolgung der Beschreibungen die Installation, die Einrichtung und den Betrieb der gelieferten Software und die Bedienung des Web-Portals ermöglicht. Tritt trotz der ordnungsgemäßen Installation und Handhabung der Software und/oder des Web-Portals ein Fehler auf, so gilt automatisch die Informationspflicht gem. Punkt 2.2 dieser Vereinbarung.

9.2 Beruht ein Fehler auf Handlungen oder Unterlassungen des Anwenders und/oder einer von ihm beauftragten dritten Person, so entfällt jegliche Mitwirkungspflicht von AR bei der Beseitigung des Fehlers. Hilfestellung von AR erfolgt in solchen Fällen jedenfalls ausschließlich auf entgeltlicher Grundlage. Andere Vereinbarungen sind von AR schriftlich zu bestätigen.

9.3 Aufgetretene Mängel sind vom Anwender unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an AR zu melden. So lange bei AR keine schriftliche Fehlermeldung eingegangen ist, kann AR davon ausgehen, dass die gelieferte Software und das Web-Portal einwandfrei funktionieren. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand von AR bei der Fehlerbeseitigung trägt der Anwender.

9.4 Die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten wird ausschließlich bei vertragskonformer Nutzung der Software und des Web-Portals gewährt. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Anwender AR alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

10 Haftung

10.1 AR haftet dem Anwender für von AR nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von AR beigezogene Dritte zurückgehen.

10.2 Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10.3 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

10.4 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

11 Urheberrecht und Nutzung

11.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen ausschließlich und unbeschränkt AR bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Anwender erhält ausschließlich das Recht, die Software und das Web-Portal nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Anwendung und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Anwender ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Anwenders bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Anwenders zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

11.2 Die Anfertigung von Kopien der Anwendung für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Anwender grundsätzlich untersagt. Von persönlichen Daten können beliebig viele Kopien angefertigt werden. Die Software kann bei aufrechtem Lizenzvertrag beliebig oft aus dem App Store heruntergeladen werden.

12 Datenschutz, Geheimhaltung

12.1 AR verpflichtet sich, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

12.2 Die Datenschutzerklärung (https://www.diekassa.net/datenschutz) ist Bestandteil der AGB. Der Anwender erklärt mit der Einwilligung in die AGB die Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und vollinhaltlich akzeptiert zu haben.

12.3 Der Anwender erklärt sich mit der Speicherung seiner persönlichen Daten durch AR einverstanden. AR wird ohne ausdrückliche Einwilligung des Anwenders persönliche Daten nicht an Dritte weiterleiten, wenn dies nicht zum rechtlichen Schutz des Anwenders, zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen, zur Verteidigung und zum Schutz von AR oder zum technischen Betrieb der Kassenmodelle bzw. des SaaS-Dienstes notwendig ist.

12.4 Der Anwender ist verpflichtet, seine Daten selbst zu sichern. Er hat bei einem Datenverlust keinen Anspruch auf die Wiederherstellung seiner Daten. Wenn AR nach der Kündigung des Abonnements dem Anwender Kundendaten herausgeben soll, ist der Aufwand vom Anwender mit einem Stundensatz von brutto EUR 150,00 zu vergüten. Die Abrechnung für jede Teilleistung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten, angefangene Einheiten werden jeweils voll berücksichtigt.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von AR als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.

13.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses

13.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

13.4 AR ist berechtigt, sich zur Erfüllung aller Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.